Aufnahmebedingungen für eine Mitgliedschaft

Über die Aufnahme eines neuen Mitglieds, sei es auf Einladung oder auch aus Initiative der betreffenden Institution, entscheidet der Vorstand. Im Fall der Ablehnung eines Aufnahmeantrags besteht eine Möglichkeit zum Rekurs. Grundsätzlich wird unterschieden zwischen Aktivmitgliedern mit Stimmrecht, die anhand eines Kriterienkatalogs beurteilt werden, sowie Passivmitgliedern ohne Stimmrecht. Bei letzteren handelt es sich um Organisationen, Behörden oder andere Verbände, die der Hospizidee nahe stehen, selbst jedoch aktiv kein Hospiz betreiben. Bei Interesse melden Sie sich bitte bei der Geschäftsleitung. Sie informiert über die Beiträge (Eintrittsgeld und Jahresbeitrag) sowie über den inzwischen erarbeiteten und im Januar 2016 von der Vollversammlung verabschiedeten Kriterienkatalog.

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