Der Dachverband Hospize Schweiz
wurde im August 2015 im Zürcher Lighthouse gegründet und hat seine Geschäftsstelle in Luzern. Vertreter von elf bestehenden und entstehenden Hospiz-Einrichtungen einigten sich in der Gründungsversammlung auf einen Minimalkonsens von Kriterien, wie die Gemeinsamkeit der anwesenden, sehr unterschiedlich strukturierten Institutionen unter einem Dach beschrieben werden könnte.
Für die Statuten wurden folgende Ziele definiert:
Der Verband
Aufnahmebedingungen für eine Mitgliedschaft
Über die Aufnahme eines neuen Mitglieds, sei es auf Einladung oder auch aus Initiative der betreffenden Institution, entscheidet der Vorstand. Im Fall der Ablehnung eines Aufnahmeantrags besteht eine Möglichkeit zum Rekurs. Grundsätzlich wird unterschieden zwischen Aktivmitgliedern mit Stimmrecht, die anhand eines Kriterienkatalogs beurteilt werden, sowie Passivmitgliedern ohne Stimmrecht. Bei letzteren handelt es sich um Organisationen, Behörden oder andere Verbände, die der Hospizidee nahe stehen, selbst jedoch aktiv kein Hospiz betreiben. Bei Interesse melden Sie sich bitte bei der Geschäftsleitung. Sie informiert über die Beiträge (Eintrittsgeld und Jahresbeitrag) sowie über den inzwischen erarbeiteten und im Januar 2016 von der Vollversammlung verabschiedeten Kriterienkatalog.