Der Dachverband Hospize Schweiz

wurde im August 2015 im Zürcher Lighthouse gegründet und hat seine Geschäftsstelle in Luzern. Vertreter von elf bestehenden und entstehenden Hospiz-Einrichtungen einigten sich in der Gründungsversammlung auf einen Minimalkonsens von Kriterien, wie die Gemeinsamkeit der anwesenden, sehr unterschiedlich strukturierten Institutionen unter einem Dach beschrieben werden könnte.

Für die Statuten wurden folgende Ziele definiert:

Der Verband

  • vertritt die Interessen seiner Mitglieder bei Behörden und in der Öffentlichkeit.
  • führt Tarifverhandlungen
  • führt die nationale Kommunikation, um die Entwicklung von Hospizen zu fördern.
  • sucht zur Unterstützung der Interessenvertretung seiner Mitglieder Kontakt zu ähnlichen Organisationen im In- und Ausland.
  • entwickelt Qualitätskriterien zur Beurteilung von Hospizen und unterstützt seine Mitglieder in der Qualitätssicherung im jeweils eigenen Haus.
  • unterstützt den Wissenstransfer unter den bestehenden und entstehenden Hospizen in der Schweiz.

Grundlagendokument des Dachverband Hospize Schweiz (DVHS) für Hospize und hospizähnliche Strukturen in Institutionen der Langzeitpflege

Aufnahmebedingungen für eine Mitgliedschaft

Über die Aufnahme eines neuen Mitglieds, sei es auf Einladung oder auch aus Initiative der betreffenden Institution, entscheidet der Vorstand. Im Fall der Ablehnung eines Aufnahmeantrags besteht eine Möglichkeit zum Rekurs. Grundsätzlich wird unterschieden zwischen Aktivmitgliedern mit Stimmrecht, die anhand eines Kriterienkatalogs beurteilt werden, sowie Passivmitgliedern ohne Stimmrecht. Bei letzteren handelt es sich um Organisationen, Behörden oder andere Verbände, die der Hospizidee nahe stehen, selbst jedoch aktiv kein Hospiz betreiben. Bei Interesse melden Sie sich bitte bei der Geschäftsleitung. Sie informiert über die Beiträge (Eintrittsgeld und Jahresbeitrag) sowie über den inzwischen erarbeiteten und im Januar 2016 von der Vollversammlung verabschiedeten Kriterienkatalog.