Zürich, 30. November 2018 – Das Zürcher Lighthouse, das Kompetenzzentrum für palliative Betreuung, zieht nach 30 Jahren um. Zusammen mit der gemeinnützigen Dr. Stephan à Porta-Stiftung realisiert es Wohnraum für unheilbar kranke Menschen. Ausserdem ist ein Tageszentrum für die ambulante Behandlung geplant. Im Neubau der à Porta-Stiftung entstehen zudem 149 kostengünstige Wohnungen.

Nach 30 Jahren verlässt das Zürcher Lighthouse, die Pionierin in der Palliative Care, seine Räumlichkeiten an der Carmenstrasse im Kreis 7. Es zieht an die Eglistrasse 1, wo die Dr. Stephan à Porta-Stiftung einen Neubau realisiert. «Für uns ist es ein Glücksfall, dass wir dieses Projekt mit der gemeinnützigen und wohltätigen à Porta-Stiftung realisieren können», sagt Hans-Peter Portmann, Präsident des Lighthouse. «Die à Porta-Stiftung ist die ideale Partnerin.»

Zürcher Lighthouse – erfolgreiche Pionierin in der palliativen Behandlung

Aussenansicht altes Zürcher Lighthouse

Hier war das Lighthouse 30 Jahre lang zuhause: Carmenstrasse in Zürich

Die Mission des Lighthouse besteht darin, die Schmerzen der unheilbar kranken Patienten zu lindern, sie ganzheitlich zu betreuen und ihnen einen möglichst autonomen, würdevollen Abschied zu ermöglichen. Im Lighthouse kümmern sich Ärzte, Psychologen, Pfleger, Seelsorger und Sozialarbeiter um die erkrankten Personen. Die traditionsreiche Institution ist den Grundsätzen der Weltgesundheitsorganisation WHO verpflichtet.

Mit seinem Umzug reagiert das Kompetenzzentrums für Palliative Care auf die steigende Nachfrage nach qualitativ hochwertiger palliativer Pflege. Im Neubau im Kreis 4 steht dem Lighthouse mit 42 Zimmern deutlich mehr Raum zur Verfügung gegenüber 20 Zimmern heute. Während es im Gebäude an der Carmenstrasse nur gemeinschaftliche Duschen und Toiletten gibt, werden künftig alle Zimmer mit eigenen Nasszellen und Toiletten ausgestattet.

Das Kompetenzzentrum eröffnet zudem ein spezialisiertes Tageszentrum für die ambulante Behandlung von Menschen mit lebensbegrenzenden oder chronischen Erkrankungen. Das Konzept umfasst neben Schmerz- und Symptomkontrolle auch die Integration von psychischen, sozialen und seelischen Bedürfnissen der Tagesgäste sowie deren Angehörige und hilft bei der Akzeptanz des Todes als Teil des Lebens durch die Bejahung des Lebens ohne Beschleunigung oder Hinauszögerung des Ablebens.

Dr. Stephan à Porta-Stiftung – soziale Verantwortung für Benachteiligte

«Das gemeinsame Projekt mit dem Lighthouse passt ideal zu unserem Stiftungszweck», sagt Corinna à Porta, Präsidentin der Stiftung. Die Dr. Stephan à Porta-Stiftung unterstützt wohltätige und gemeinnützige Institutionen, die benachteiligten Menschen am Rande der Gesellschaft helfen. Im Fokus stehen sozial oder gesundheitlich Bedürftige, Menschen mit einer Beeinträchtigung, Suchtkranke, Betagte, Asylsuchende und Migranten. «Wir freuen uns sehr auf eine langjährige, erfolgreiche Zusammenarbeit mit dem Lighthouse», so Corinna à Porta.

Mit ihren Liegenschaften in der Stadt Zürich schafft die à Porta-Stiftung preisgünstigen Wohnraum. Sie ist gegenwärtig Eigentümerin von 144 Liegenschaften mit 1329 gut unterhaltenen Wohnungen sowie wenigen Büros, Ladenlokalen und Gewerberäumen in Züricher Stadtkreisen 4, 5, 6, 7, 8 und 10. Die Wohnungsmieten liegen jeweils deutlich unter dem Durchschnitt vergleichbarer Überbauungen im gleichen Quartier. Der erwirtschaftete Reingewinn fliesst an wohltätige Organisationen in den Kantonen Zürich und Graubünden, dem Geburtsort des Stifters. In diesem Jahr hat die à Porta-Stiftung 1,4 Millionen Franken in gemeinnützige Projekte investiert.

Neubau mit 149 Wohnungen im Kreis 4

Der Neubau der à Porta-Stiftung im Kreis 4, in den das Lighthouse ziehen wird, befindet sich an der Ecke der Hohl-, Egli- und Eichbühlstrasse. Zwei C-förmige Neubauten fassen zwei dicht bepflanzte Wohnhöfe. Die dazwischenliegende Gasse ist Teil der gemeinschaftlich nutzbaren Aussenraumfolge. Die mit Kalksandstein gemauerten Häuser sind stark gegliedert und lassen ein breitgefächertes Wohnungsangebot erkennen.

Die Häuser entsprechen nicht mehr den heutigen Bauvorgaben. Aus verschiedenen Gründen – unter anderen wegen Lärmschutzvorschriften – müssten die Gebäude umfassend saniert werden. Eine Sanierung brächte aber sehr weitreichende Eingriffe mit sich und hätte langfristig teurere Wohnungen zur Folge. Da die à Porta-Stiftung auch im Neubau Mieten anbieten will, die weit unter dem marktüblichen Schnitt liegen und weiterhin im günstigen Segment angesiedelt sind, hat sie sich entschieden, das Gebäude abzureissen und neu aufzubauen.

Im Neubau entstehen 149 Wohnungen sowie 42 Zimmer für das Lighthouse. Die Wohnfläche nimmt insgesamt um 20 Prozent zu, so dass die künftigen Bewohner mehr Platz haben. Im Neubau werden mehr Menschen in den Wohnungen leben können als heute. Neben kleinen Wohnungen sind auch grosse für Familien und Wohngemeinschaften geplant, so dass das generationenübergreifende, durchmischte Wohnen im Neubau gewährleistet ist. Baubeginn ist 2020.

 


Ergänzende Informationen:

Detailangaben zum Zürcher Lighthouse, Mitglied Dachverband Hospize Schweiz

Medienmitteilung Zuercher Lighthouse 30.11.2018 (PDF)

Factsheet Zuercher Lighthouse 30.11.2018 (PDF)

Dr. Stephan à Porta-Stiftung (Webseite)

 


Medienberichte:

SRF Regionaljounal Zürich (Eigenbericht)

Tages-Anzeiger/Newsnetz (SDA-Meldung)

Nau (SDA-Meldung)

bluewin.ch (SDA-Meldung)